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Vertrag zur Auftragsverarbeitung

nach Art. 28 DSGVO · Fassung vom 2. November 2026

zwischen dem Betrieb, der sich bei Glanzbüro registriert („Verantwortlicher“), und Dennis Stein, Glanzbüro, Georg-Heinrich-Appl-Str. 14b, 97234 Reichenberg („Auftragsverarbeiter“).

1. Gegenstand, Abschluss und Dauer

Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen die Büro-Software „Glanzbüro“ als Online-Dienst bereit (Verwaltung von Kunden, Fahrzeugen, Aufträgen, Terminen, Angeboten, Rechnungen, Berichten und Kundennachrichten). Dabei verarbeitet er personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen.

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Verantwortliche bei der Registrierung bestätigt, ihn abzuschließen. Zeitpunkt und Fassung dieser Bestätigung werden gespeichert. Der Vertrag gilt, solange der Verantwortliche Glanzbüro nutzt – in der kostenlosen Testphase ebenso wie danach – und endet mit der Löschung des Kontos.

2. Art der Daten und betroffene Personen

Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) sind nicht vorgesehen; der Verantwortliche trägt keine solchen Daten ein.

3. Weisungen

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten nur nach dokumentierter Weisung des Verantwortlichen. Die Weisungen ergeben sich aus diesem Vertrag und aus der Nutzung der Software. Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für rechtswidrig, weist er unverzüglich darauf hin.

Richtet der Verantwortliche in den Einstellungen eine Anbindung an Lexware Office oder sevdesk oder ein eigenes E-Mail-Postfach für Kundennachrichten ein, ist die Übermittlung dorthin seine Weisung. Diese Anbieter sind keine Unterauftragsverarbeiter von Glanzbüro; mit ihnen schließt der Verantwortliche selbst die nötigen Verträge.

4. Vertraulichkeit

Der Auftragsverarbeiter ist selbst Inhaber eines Fahrzeugaufbereitungsbetriebs. Er sichert ausdrücklich zu, Daten des Verantwortlichen – insbesondere Kundenlisten, Preise und Umsätze – weder für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen noch einzusehen, soweit das nicht für den Betrieb, die Fehlerbehebung oder eine Anfrage des Verantwortlichen zwingend nötig ist.

Für Betrieb, Support und Abrechnung sieht der Auftragsverarbeiter nur Angaben ohne Inhalt: Name des Betriebs, E-Mail-Adresse des Inhabers, Tarif, Zeitpunkt der Anmeldung und der letzten Nutzung, die Anzahl von Mitarbeitenden, Kunden, Fahrzeugen, Aufträgen und Rechnungen, eingerichtete Anbindungen sowie fehlgeschlagene Übertragungen an Lexware Office oder sevdesk mit Rechnungsnummer. Beträge und Umsätze gehören nicht dazu.

Eine Einsicht zur Fehlerbehebung erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung des Verantwortlichen im Einzelfall (z. B. per E-Mail). Alle Personen, die Zugang zu den Daten haben, sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.

5. Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

6. Unterauftragsverarbeiter

Der Verantwortliche genehmigt die folgenden Unterauftragsverarbeiter:

Neue oder geänderte Unterauftragsverarbeiter kündigt der Auftragsverarbeiter mindestens 30 Tage vorher per E-Mail an. Der Verantwortliche kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen und den Vertrag dann außerordentlich kündigen.

7. Unterstützung des Verantwortlichen

Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei Anfragen betroffener Personen (Auskunft, Berichtigung, Löschung – Kunden lassen sich in Glanzbüro selbst bearbeiten und löschen), bei Datenschutzverletzungen und bei einer Datenschutz-Folgenabschätzung, soweit nötig.

8. Meldung von Datenschutzverletzungen

Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis, mit den ihm bekannten Angaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO.

9. Ende der Verarbeitung

Der Verantwortliche kann seine Daten jederzeit selbst exportieren: Kunden, Fahrzeuge und Rechnungen als CSV, dazu den DATEV-Export und die Rechnungen als PDF. Nach Ende des Vertrags löscht der Auftragsverarbeiter alle Daten innerhalb von 30 Tagen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht des Auftragsverarbeiters besteht. Aus den Sicherungen verschwinden sie, sobald die acht aufbewahrten Sicherungen durch neue ersetzt sind, in der Regel nach acht Wochen.

10. Kontrollen

Der Verantwortliche kann sich von der Einhaltung dieses Vertrags überzeugen – in der Regel durch schriftliche Auskunft des Auftragsverarbeiters, nach Vorankündigung auch vor Ort.

11. Schlussbestimmungen

Änderungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam. Es gilt deutsches Recht. Fragen zu diesem Vertrag: info@glanzbuero.de.